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Bestellstatus

Nach dem Gesetz über Verkaufsunterlagen ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Quittung auszustellen.

Gleichzeitig ist er verpflichtet, die eingegangenen Einnahmen online bei der Steuerverwaltung zu registrieren, im Falle eines technischen Defekts spätestens innerhalb von 48 Stunden.